Wildtiermanagement, Definitionen, Hintergründe, Methodik
Management ist die englisch-amerikanische Bezeichnung für den deutschen Begriff Unternehmensleitung (zit. in Schulte 1993, S. 121). Der Begriff Wildtiermanagement ist innerhalb der Literatur und der Diskussion aufgrund des breiten Aufgabenspektrums und der unterschiedlichen historischen Entwicklung nach wie vor nicht einheitlich definiert. Krug (1996) zit. in www.weltbilder.de (09/2004) versteht unter Wildtiermanagement:
„Alle zielorientierten menschlichen Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung wildlebender Tierpopulationen und ihrer Lebensräume“.
Krug (1996)
Nach Hofer (1993) zit. in www.weltbilder.de (09/2004) umfasst Wildtiermanagement:
„…alle staatlichen und privaten organisatorischen Strukturen und Regulationsmechanismen, mittels denen auf die Ressource Wildtier eingewirkt wird…“.
Nach Hofer (1993)
Nach www.wildtiermanagement.de (09/2004) bedeutet Wildtiermanagement die Beeinflussung oder den Schutz einer in freier Wildbahn lebender Tierpopulation. Damit sind die Maximierung einer Population z.B. einer bedrohten Tierart, die Minimierung einer Population z.B. bei einer unerwünschten hohen Populationsdichte und das Beobachten einer Population ohne direkten Eingriff, beispielsweise in einem Nationalpark, als Zielsetzungen verbunden.
W i l d t i e r ö k o l o g i e
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Wolfsmanagement
Die Rückkehr des Wolfes löst gemischte Gefühle aus: Die einen fürchten, die anderen feiern ihn. Für die Nutztierhalter ist er ein Schreckgespenst, für die Naturschützer ein heiliger Segen.
Mit dem Wolf kehrt ein Stück echte Natur zurück, oft im Unwissen, wie unberechenbar und wild echte Natur sein kann. Kaum einem anderen Tier wurden so viele Eigenschaften und Charaktere zugeschrieben: brutal, aggressiv, hinterlistig, schlau – aber der Wolf ist weder gut noch böse, der Wolf ist ein Wolf – der Wolf fasziniert.
Die Wolfsverordnung schafft
•ein Raster zur erleichterten Prüfung der Ausnahmetatbestände des BNatSchG bzw. der FFH-Richtlinie.
•eine Differenzierung zumutbaren Herdenschutzes bei unterschiedlichen Haltungsbedingungen.
•eine Handlungskaskade bei Annäherung an Menschen.
Die Wolfsverordnung regelt
•Verscheuchen: Prinzipiell jeder/m erlaubt.
•Vergrämung eines Wolfes mit unerwünschtem Verhalten: Nur durch geeignete Person und erteilter Genehmigung.
•Entnahmen: Antragserfordernis; grds. bei der UNB, sonst NLWKN.
•Individualisierungserfordernis: Klargestellt.
•Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe: Künftig tierschutzgerechter.
•Beeinträchtigung von Maßnahmen: Bußgeldbewehrt.